Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die anwaltliche Tätigkeit ist eine hochwertige Dienstleistung. Sie besteht aus der Ermittlung des Sachverhaltes, dessen rechtlicher Prüfung, der Bewertung und der Vermittlung dieses Ergebnisses an den Mandanten. Dieser erste Teil der Tätigkeit macht den wesentlichen Aufwand aus. Ein zweiter Teil des vergütungspflichtigen Aufwandes liegt in der Umsetzung des jeweiligen Prüfungsergebnisses sowie des Zieles des Mandanten.
Der
Zulassung zum Rechtsanwalt geht ein mehrjähriges Studium voraus.
Fortwährende Weiterbildungen, eine umfangreiche Literaturausstattung
sowie qualifizierte Mitarbeiter (deren Tätigkeit durch das
Rechtsanwalts-vergütungsgesetz nicht gesondert vergütet wird) sind
wesentliche kosten-bildende Faktoren. Da Anwälte für die Folgen ihrer
Tätigkeit einzustehen haben, fallen darüber hinaus erhebliche
Versichungsbeiträge an, welche
aus den Gebühren abzudecken sind. Dieses bitten wir zu beachten.
Grundlage des anwaltlichen Vergütungsrechts ist das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz. Dieses regelt die wesentlichen Gebührentatbestände
für die einzelnen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht
etc.).
In zivilrechtlichen Verfahren richten sich die anwaltlichen Kosten nach
dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit, welcher sich regelmäßig
aus dem Interesse des Mandanten an der Sache ermitteln läßt. Weiter
ist der Umfang der Tätigkeit maßgeblich, d.h. es ist von Bedeutung, ob
sich
die anwaltliche Tätigkeit auf eine Beratung beschränkt oder ob eine
außergerichtliche oder eine gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist. Die
Höhe der Vergütung ergibt sich dann aus einer Honorarvereinbarung
oder dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
sowie aus einer Gebührentabelle.
Für das zivilgerichtliche Verfahren sind durch den Kläger regelmäßig Gerichtskosten zu verauslagen. Diese betragen das Dreifache der in
der Tabelle angegebenen Gebühr. Das nähere regelt das Gerichtskostengesetz.
Die
entstehenden Gebühren und Kosten sind im Falle des Obsiegens vom Gegner
zu erstatten (wenn der Gegner dazu in der Lage ist ...). Eine Ausnahme
gilt im Arbeitsrecht, wo jede Partei in der ersten Instanz ihre
Kosten selbst zu tragen hat.
Die Gebührenregelungen im Strafrecht sowie in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten finden Sie hier.
Gerne geben unsere Mitarbeiter/Innen Ihnen Auskunft zu Streitwert,
Gebührenhöhe und das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Für die längerfristige Zusammenarbeit, aber auch für den Einzelfall, bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an, welche auf die
tatsächlich erbrachte Leistung (Zeit) abstellt. Dieses macht die entste-
henden Kosten für den Mandanten leichter kalkulierbar.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen.